
Ablauf
Vor Beginn einer Psychotherapie findet eine oder mehrere psychotherapeutische Sprechstunden statt, damit abgeklärt werden kann, ob eine ambulante Psychotherapie sinnvoll ist. Anschließend findet im Rahmen der probatorischen Sitzungen eine ausführliche Diagnostik und ein Kennenlernen zwischen Patient*innen und ihren Eltern und der Psychotherapeutin statt. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind hierbei genehmigungsfrei. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie bereits vor einem Erstgespräch klären, welchen Kostensatz Ihre Krankenkasse übernimmt, da möglicherweise eine Selbstbeteiligung notwendig ist.
Sofern eine krankheitswertige Symptomatik und eine Indikation für eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie vorliegen, kann nach der Diagnostik eine Behandlung in meiner Praxis erfolgen. Die Therapiesitzungen finden dann in der Regel jede Woche zu festen Uhrzeiten statt.
Aus meiner Sicht ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung, dass Kinder bzw. Jugendliche und ihre Eltern motiviert sind, etwas verändern zu wollen und sich die Familie aktiv für eine psychotherapeutische Behandlung entscheidet. Insbesondere in den ersten therapeutischen Stunden sollten die Patient*innen und ihre Eltern herausfinden, ob sie sich auf einen therapeutischen Prozess mit der Psychotherapeutin einlassen können, da die „zwischenmenschliche Passung“ für den Erfolg einer Therapie entscheidend ist.

Kosten
Die Behandlungen in meiner Praxis werden ab dem 01.01.2026 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sofern Sie privat versichert sind, können Sie die Versicherungskonditionen Ihrer privaten Krankenkasse und ggf. Ihrer Beihilfestelle Ihrem individuellen Versicherungsvertrag entnehmen.
